Eine GEZ-Gebührenbefreiung wird nur auf Antrag gewährt

Unter ganz bestimmten Umständen ist eine GEZ-Gebührenbefreiung von der Rundfunkgebührenpflicht möglich. Wichtig zu wissen ist, dass es eine rückwirkende Befreiung von dieser Gebühr nicht gibt.

am 11. Juni 2010

In finanziellen Krisen, wie in eben unserer Wirtschaftskrise, versucht jeder zu sparen. Sicherlich gehen die Überlegungen auch in die Richtung von Gebühren für Rundfunk und Fernsehen - den GEZ-Gebühren. Unter bestimmten Umständen ist eine GEZ-Gebührenbefreiung von der Rundfunkgebührenpflicht möglich. Eine GEZ-Gebührenbefreiung wird nur auf Antrag gewährt. Voraussetzungen für eine Befreiung von der GEZ-Gebührenpflicht sind unter anderem der Empfang finanzieller Hilfe zum Lebensunterhalt vom Staat (Sozialhilfe) oder ein Empfang von Grundsicherung im Alter bzw. der Empfang von Grundsicherung bei einer bestehenden Erwerbsminderung. Auch der Bezug von Asylbewerberleistungen kann zur Befreiung von der GEZ-Gebührenpflicht führen. Zwingend hierfür ist in jedem Fall die Vorlage der Bewilligungsbescheide (meist reicht eine Kopie). Berufsausbildungsbeihilfeempfänger, wie auch Empfänger von Ausbildungsgeld und anderen dinglichen Hilfen, können sich von der Gebührenpflicht befreien lassen, wenn der Betroffene nicht mehr bei den Eltern lebt.

Natürlich müssen auch sehbehinderte oder blinde Menschen keine GEZ-Gebühr zahlen. Dasselbe gilt ebenso für hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine gute Kommunikation auch mithilfe von Hörgeräten bzw. Hörhilfen nicht möglich ist. In solchen Fällen ist zum Antrag auf die GEZ-Befreiung auch der entsprechende Schwerbehindertenausweis vorzulegen. Wichtig zu wissen ist, dass es eine rückwirkende Befreiung von der GEZ-Gebührenpflicht nicht gibt. Der Stichtag ist immer der Tag der Antragstellung - eine Befreiung kann dann zum darauffolgenden Monatsersten greifen. Das bedeutet, dass man ein vorsorgliches Gesuch stellen kann und auch sollte, wenn man Sozialleistungen bei der zuständigen Behörde beantragt, aber die Bewilligung noch nicht bekommen hat. Nur bei dieser speziellen Antragstellung kann eine mögliche Befreiung zum Folgemonat bewilligt werden. Die GEZ-Befreiung kann natürlich auch wieder aufgehoben werden, sofern die Befreiungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. Die Gebührenbefreiung wird mit dem Verfallen der Voraussetzungen beendet.